Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX bei Kündigungen schwerbehinderter Menschen jetzt auch in der Wartezeit erforderlich?
Bisher waren bei der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses keine Besonderheiten außer der Anhörung eines Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung zu beachten, da der Sonderkündigungsschutz erst nach sechs Monaten eingreift. Dies könnte sich nun nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln ändern. Das Arbeitsgericht Köln hat am 20.12.2023 entschieden, dass zur […]