Fristversäumnis durch Versand an das falsche elektronische Gerichtspostfach
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 4. März 2026 – 5 AZB 26/25 Warum die Entscheidung wichtig ist Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 4. März 2026 klargestellt, dass bei der elektronischen Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) höchste Sorgfalt erforderlich ist. Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Rechtsanwälte ist die Entscheidung besonders wichtig, weil sie zeigt: Schon
Fristversäumnis durch Versand an das falsche elektronische Gerichtspostfach Read More »









