Jacobsen + Confurius

DIE KANZLEI

Die Ursprünge der Kanzlei reichen in die späten 70er Jahre zurück. Gemeinsame Studienwege und wissenschaftliche Forschungstätigkeiten bilden das Fundament der heutigen Kanzlei.

Im Jahr 1984 schlossen sich Dr. Kay Jacobsen und Dr. Per-Ulrich Diehl zur Gründung einer allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrechtspraxis zusammen. 1997 gründeten Manfred Confurius und Andreas Breezmann die Arbeits­rechtskanzlei Confurius & Breezmann. 1998 fusionierten die beiden Kanzleien zu Jacobsen + Confurius.

Heute verfügt die Kanzlei über ein klares Fachprofil mit den Schwerpunkten Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht sowie Transaktionen – klein genug für eine schnelle, un­büro­kra­tische Arbeitsweise; groß genug, um komplexe Mandate mit fachübergreifenden und internationalen Aspekten zu betreuen.

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