Arbeitsrecht für Unternehmen
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist das Arbeitsrecht. Wir betreuen alle Themengebiete des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, aber auch das Recht der Vorstände und Geschäftsführer. Dabei betrachten wir das Arbeitsrecht nicht isoliert, sondern im Kontext zu Umwandlungsrecht, Gesellschaftsrecht und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
WIR VERHANDELN FÜR SIE
Wir begleiten Unternehmensumstrukturierungen und gesellschaftsrechtliche Veränderungen schon in der Planungsphase, um arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden. Wir erstellen die Entwürfe für Interessenausgleich und Sozialpläne, verhandeln diese für Sie in den betrieblichen Gremien und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Dabei sind wir Berater im Hintergrund oder sichtbare Vertreter im Betrieb oder vor Gericht.