„Für mich sind neben einem hohen fachlichen Anspruch schnelle Reaktionszeiten, praxistaugliche Lösungshilfen und eine gute, verständliche Kommunikation entscheidend für die Qualität anwaltlicher Beratung.“
ANDREAS BREEZMANN
PARTNER
ARBEITSRECHT
FACHANWALT Arbeitsrecht (1997)
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Kollektives Arbeitsrecht, insbesondere Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, Unternehmensumstrukturierungen, Individualarbeitsrecht sowie Vertragsverhältnisse der Vorstände und Geschäftsführer
FREMDSPRACHE Englisch
VITA Zulassung als Rechtsanwalt 1992
MITGLIEDSCHAFT „Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein“
PUBLIKATION Rechtsstellung der Führungskräfte im Unternehmen, Beck