TRANSAKTIONSRECHT
Echte Beratung bei Kauf und Verkauf
Nationale und internationale Unternehmenskäufe und -verkäufe, sowie Immobilientransaktionen, bilden einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir begleiten Sie hierbei von der ersten Idee über die Formulierung einer Absichtserklärung (Letter of Intent), die Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten beim Zielobjekt (Due Diligence) und die Schlussverhandlungen bis zur letzten Entscheidung. Dabei stehen wir Ihnen während des gesamten Prozesses als echte Berater zur Seite. Wir zeigen Alternativen klar auf und stellen sicher, dass Ihnen auch in langwierigen und schwierigen Verhandlungen die Vorteile und Risiken stets präsent bleiben. Bei großen und komplexen Transaktionen besteht immer die Möglichkeit, erfahrene Anwälte aus dem Arbeits- und den anderen Wirtschaftsrechtdezernaten hinzuzuziehen. Unser Ziel sind langfristig erfolgreiche Transaktionen, nicht das schnelle Geschäft.
Da wir viele unserer Mandanten bereits über einen langen Zeitraum betreuen, hat sich aus der reinen Transaktionsberatung eine allgemeine Beratungstätigkeit in gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Fragen entwickelt. Wir prüfen und entwerfen Ihre Geschäftsverträge und vertreten Ihre Anliegen auch vor Gericht. Hierbei gewinnen Fragen der Unternehmensnachfolge, insbesondere im Bereich des Mittelstands, eine wachsende Bedeutung.
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