Das Verkehrs- und Versicherungsrecht
Verkehrsrecht bedeutet nicht nur die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden mit der gegnerischen Versicherung, sondern auch die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Auch Firmen und Fuhrparkverantwortliche profitieren von unserer Beratung bei Fragen rund um die Rechte und Pflichten des Halters im Fuhrparkrecht (Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung nach UVV u. a.).
Profitieren Sie von unseren Fachanwaltschaften im Verkehrs- und Versicherungsrecht und der damit einhergehenden jahrelangen Erfahrung in der Vertretung und Beratung großer Unternehmen und Fuhrparks sowie von Privatpersonen.
SPEZIALISIERUNG
Bei allen Unfällen in Zusammenhang mit stehendem oder fließendem Verkehr, helfen wir Ihnen bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Zudem bieten wir Ihnen individuelle Beratung zu Ihren rechtlichen Fragen rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen im Verkehrs- und Versicherungsrecht kompetent zur Seite.